Einordnung
Das BBK unterscheidet nach Dokumentenart: Familienurkunden wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden oder das Stammbuch im Original, Verträge, Versicherungen, Testamente und Vollmachten als Original oder beglaubigte Kopie, Ausweise, Führerschein und Impfnachweise als einfache Kopie. Ob eine beglaubigte Kopie genügt, klärt die ausstellende Stelle. Zusätzlich sollten digitale Kopien getrennt aufbewahrt werden, etwa bei Verwandten, in einer Cloud oder auf einem Datenträger. Als Behälter empfiehlt das BBK eine feuerfeste oder wasserdichte Lösung.
Worauf es in der Praxis ankommt
Legen Sie eine Inhaltsliste obenauf und schützen Sie digitale Kopien mit Passwort oder Verschlüsselung.
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Verwandte Begriffe
Redaktionelle Erklärung, Stand Oktober 2026. Keine Rechts-, Medizin- oder Elektroberatung im Einzelfall. Quellen & Methodik
