Glossar · Planung

BBK

BBK steht für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Bundesbehörde mit Sitz in Bonn ist unter anderem für Warnung der Bevölkerung und Empfehlungen zur privaten Notfallvorsorge zuständig.

Definition

BBK steht für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Die Bundesbehörde mit Sitz in Bonn ist unter anderem für Warnung der Bevölkerung und Empfehlungen zur privaten Notfallvorsorge zuständig.

Einordnung

Für Privathaushalte ist vor allem der BBK-Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ mit Checkliste relevant. Er nennt die Empfehlung von zehn Tagen Vorrat, 1,5 Liter Trinkflüssigkeit pro Person und Tag plus 0,5 Liter zum Kochen, sowie Hinweise zu Hausapotheke, Dokumenten, Licht und Radio. Das BBK betreibt außerdem die Warn-App NINA.

WeiterlesenBBK-Notvorrat für 10 Tage: Was das Bundesamt empfiehltZum Beitrag →

Quelle: BBK: Ratgeber und Checkliste

Verwandte Begriffe

Redaktionelle Erklärung, Stand Oktober 2026. Keine Rechts-, Medizin- oder Elektroberatung im Einzelfall. Quellen & Methodik